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EU will digitale Anleitungen verpflichtend machen
Die EU will Dokumentationen digitalisieren. Nur sicherheitskritische Informationen sollen weiterhin in Papierform bereitliegen.
26. September 2025 um 10:45 Uhr / Przemyslaw Szymanski


Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (Coreper) hat sich auf eine weitreichende Reform geeinigt, die technische Dokumentationen künftig grundlegend verändern soll. Bedienungsanleitungen und Konformitätserklärungen sollen demnach in Zukunft standardmäßig digital bereitgestellt werden.

Damit will der Ministerrat den Binnenmarkt modernisieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken. Um die Umstellung reibungslos zu gestalten, soll sie allerdings nicht sofort greifen, sondern schrittweise erfolgen. Die Mitgliedstaaten wollen Herstellern dafür eine Übergangsfrist von 24 Monaten einräumen.

Nach Informationen von Heise gilt dabei eine wichtige Einschränkung: Sicherheitsrelevante Informationen müssen weiterhin in Papierform beiliegen, wenn für Verbraucher sonst die Gefahr eines ernsthaften Schadens bestünde.


Erleichterungen für Unternehmen

Ein weiterer Teil des Pakets betrifft die sogenannten Small-Mid-Caps- Unternehmen, die zwar nicht mehr als klassische kleine und mittlere Betriebe gelten, aber noch nicht die Größe von Konzernen erreicht haben. Für sie sollen bestimmte Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen gelten, die bislang kleineren Firmen vorbehalten waren.

Mit der Einigung des Rates ist zugleich der Weg frei für die weiteren Elemente des Omnibus-IV-Pakets. Dazu gehören verschärfte Regeln für die Batteriewirtschaft mit neuen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten, Änderungen im Produktsicherheitsrecht zur besseren Rückverfolgbarkeit von Waren sowie Reformen bei Konformitätsverfahren, die den Marktzugang für Unternehmen beschleunigen sollen.

Auch im Datenschutzrecht sind Anpassungen vorgesehen: Die Mitgliedstaaten wollen die Dokumentationspflicht nach Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einschränken. Bislang muss jedes Unternehmen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen; kleine und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten sind davon ausgenommen. Künftig soll diese Schwelle deutlich angehoben werden – auf 1.000 Mitarbeiter.


Einheitliche Standards im Fokus

In diesem Zusammenhang rückt auch ein besonders umstrittener Punkt in den Vordergrund: die Einführung sogenannter gemeinsamer Spezifikationen. Die sollen der EU-Kommission ermöglichen, technische Anforderungen zu vereinheitlichen, wo bislang eine Vielzahl von nationalen oder internationalen Standards nebeneinander existiert. Befürworter erwarten dadurch mehr Rechtssicherheit und eine effizientere Umsetzung von Vorgaben.

Kritische Stimmen kommen allerdings aus der Industrie: Der Branchenverband Digitaleurope warnt, "gemeinsame Spezifikationen riskieren, Europas globale Führungsposition zu schwächen, Marktfragmentierung zu verursachen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu verringern, weil sie eine Abkehr von internationalen Referenzrahmen wie ISO, IEC und ITU darstellen".

Stattdessen solle die EU stärker auf Zusammenarbeit mit internationalen Standardisierungsorganisationen setzen und bestehende Prozesse beschleunigen, anstatt ein neues System aufzubauen. Auch der Branchenverband Bitkom fordert, dass gemeinsame Spezifikationen nur als eng begrenzte Auffanglösung genutzt werden dürften und stets unter Einbeziehung der Industrie entstehen müssten.

quelle: golem.de

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