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Welche Schufa-Auskunft Vermieter brauchen – Unterschiede, Preise, Fallstricke
Welche Schufa-Auskunft brauchen Vermieter wirklich? Wir erklären die wichtigsten Unterschiede, Kosten, Beantragungswege und rechtlichen Grenzen bei der Bonitätsprüfung.
Von Florian Kastner
Autor, PC-WELT 10.12.2025 15:30 Uhr


In vielen Großstädten gehört die Schufa-Auskunft inzwischen genauso selbstverständlich zur Wohnungsbewerbung wie Gehaltsnachweise und Mieterselbstauskunft. Doch genau hier wird es heikel: Welche Schufa-Auskunft ist für Vermieter überhaupt gedacht? Dürfen Vermieter sie einfach verlangen, und wenn ja, in welchem Moment?

Hinzu kommt: Die Schufa unterscheidet zwischen einer kostenlosen Selbstauskunft für Verbraucher und einer kostenpflichtigen Bonitätsauskunft zur Weitergabe an Dritte. Preise, Bestellwege und Informationsumfang sind unterschiedlich. Gleichzeitig setzen Datenschutzrecht und Mietrecht Vermietern klare Grenzen, welche Informationen sie abfragen und speichern dürfen.

In diesem Ratgeber zeigen wir, welche Schufa-Auskunft für Vermieter sinnvoll ist, was sie kostet und wie Sie sie beantragen.


Schufa-Auskunft ist nicht gleich Schufa-Auskunft

Zunächst die zentrale Unterscheidung: Es gibt zwei völlig verschiedene Produkte, die im Alltag gern durcheinandergeraten – die Selbstauskunft und den Schufa-Bonitäts-Check.

Zitat:

Kostenlose Schufa-Datenkopie/Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO
  • Kostenfrei für Verbraucher
  • Nur bei der Schufa erhältlich unter: meineschufa.de/de/datenkopie
  • Liefert eine vollständige Übersicht der bei der Schufa gespeicherten Daten sowie den Basisscore (quartalsweise)
  • Gedacht für die betroffene Person selbst, nicht zur Weitergabe an Vermieter




Zitat:

Kostenpflichtige Schufa-Bonitätsauskunft/Bonitäts-Check
  • Preis: derzeit 29,95 Euro einmalig, je nach Bestellweg (Schufa direkt, Banken, Portale wie Immowelt)
  • Enthält ein offizielles Dokument zur Weitergabe an Dritte (etwa Vermieter) mit einem kompakten Bonitätsnachweis
  • Gilt als “anerkannter Standard” bei vielen Vermietern und Maklern




Wichtig: Die kostenlose Datenkopie ist datenschutzrechtlich sinnvoll für Mieter, weil sie sehr detailliert ist. Für Vermieter ist sie aber weder vorgesehen noch zwingend notwendig. Viele Experten empfehlen sogar, Vermietern nur eine komprimierte Bonitätsauskunft vorzulegen, um nicht mehr persönliche Informationen preiszugeben als nötig.


Schufa-Auskunft beantragen – so geht’s richtig

Per Post: Schufa-Datenkopie

Die kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO wird online bei der Schufa beantragt und als Datenkopie per Post versendet. Die Zustellung dauert in der Regel 5 bis 7 Tage. Sie dient ausschließlich zur persönlichen Einsicht in die gespeicherten Daten und ist nicht die Auskunft, die Vermieter verlangen.

Digital: Schufa-Bonitäts-Check (für Vermieter)

Die Bonitätsauskunft für Vermieter lässt sich vollständig online bestellen. Sie ist über die offizielle Schufa-Website sowie über Partner wie Sparkassen, Deutsche Bank, Kreissparkassen oder Immowelt erhältlich.

Nach der Online-Identifikation (Personalausweis, Bankkonto) wird der Bonitäts-Check in der Regel innerhalb weniger Minuten als PDF freigeschaltet. Sie können ihn sofort:

  • herunterladen
  • ausdrucken
  • oder per E-Mail an den Vermieter senden


Viele Hausverwaltungen empfehlen ausdrücklich den digitalen Weg, weil er schnell, standardisiert und gut prüfbar ist.


Was dürfen Vermieter rechtlich verlangen und was nicht?

Vermieter bewegen sich beim Thema Bonitätsprüfung immer im Rahmen des Datenschutzrechts (DSGVO, BDSG). Grundsätzlich gilt: Nur solche Informationen dürfen abgefragt werden, die für die Entscheidung über den Mietvertrag wirklich erforderlich sind. Alles andere ist unzulässig.

Was Vermieter verlangen dürfen

Zulässig sind Angaben, die unmittelbar die Zahlungsfähigkeit und Identität des Mieters betreffen. Dazu gehören:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum (zur Identifikation)
  • Beruf und Arbeitgeber in allgemeiner Form
  • Nachweis über das Einkommen (wie Gehaltsabrechnungen – aber erst nach einer konkreten Zusage)
  • Angaben zu bestehenden Mietschulden oder laufenden Privatinsolvenzen
  • Bonitätsnachweis, typischerweise die Schufa-Bonitätsauskunft


Diese Informationen fallen unter das “berechtigte Interesse” des Vermieters (§ 26 BDSG analog, § 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).


Was Vermieter nicht verlangen dürfen

Unzulässig sind Daten, die in die Privatsphäre eingreifen oder keinen Bezug zur Bonität haben, darunter:

  • Religionszugehörigkeit
  • Parteimitgliedschaften
  • Schwangerschaft, Kinderwunsch, Familienstand
  • Gesundheitsdaten
  • strafrechtliche Ermittlungen (ohne Bezug zum Mietverhältnis)
  • Angaben zu Hobbys, Lebensstil, Musikgeschmack
  • vollständige Vermögensaufstellung
  • Vorvermieter-Kontaktdaten (rechtlich umstritten, meist nicht erforderlich)


Der Mieter hat hier sogar ein Recht zur Lüge, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Zitat:

Achtung: Vermieter dürfen nicht direkt bei der Schufa anfragen

Vermieter gelten nach dem Bundesdatenschutzgesetz als “nicht-öffentliche Stelle” und dürfen deshalb keine Bonitätsdaten direkt bei der Schufa abrufen. Auch dann nicht, wenn der Mietinteressent dafür unterschrieben hat. Die Schufa stellt Auskünfte ausschließlich der betroffenen Person selbst oder vertraglich angebundenen Unternehmen zur Verfügung. Eine Schufa-Auskunft muss daher immer vom Mietinteressenten persönlich beantragt und anschließend freiwillig an den Vermieter weitergegeben werden.


quelle: pcwelt.de

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