Whitebird

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Urteil gegen Share-Online: Deutsches Gericht verurteilt Betreiber
Von Florian Pötzsch -14. Dezember 2025, 11:4311
Ein deutsches Gericht hat in einem wegweisenden Verfahren den Betreiber eines der größten illegalen Filehosting-Dienste Europas verurteilt. Wie die Alliance for Creativity and Entertainment (ACE) mitteilt, erhielt der Verantwortliche des früheren Cyberlockers „Share-Online“ eine zweijährige Bewährungsstrafe.
Die Entscheidung gilt als bedeutendes Signal im Kampf gegen digitale Urheberrechtsverletzungen und richtet sich erstmals klar gegen Personen, die hinter der technischen Infrastruktur solcher Plattformen stehen.
Jahrelanges Ermittlungsverfahren führt zum Urteil
Die Verurteilung ist das Ergebnis mehrjähriger Ermittlungen deutscher Behörden. „Share-Online“ wurde bereits 2019 abgeschaltet, nachdem sich massive Hinweise auf systematische Urheberrechtsverstöße verdichtet hatten. Der Filehoster galt über viele Jahre als einer der meistgenutzten Verbreitungswege für illegale Kopien von Filmen, Serien und TV-Inhalten im deutschsprachigen Raum.
Laut ACE gingen über die Plattform Millionen rechtsverletzender Dateien online. Der Dienst profitierte nach Einschätzung der Ermittler wirtschaftlich davon, dass Nutzer große Mengen urheberrechtlich geschützten Materials hochluden und verbreiteten. Die nun erfolgte Verurteilung des Operators stellt deshalb einen rechtlichen Meilenstein dar, da sie nicht Nutzer, sondern die Betreiberstruktur selbst in den Fokus rückt.
Signalwirkung für die Bekämpfung digitaler Piraterie
Das Urteil unterstreicht, dass Betreiber von Diensten, die Urheberrechtsverletzungen gezielt ermöglichen oder fördern, strafrechtliche Konsequenzen erwarten müssen. ACE betont, dass die enge Zusammenarbeit mit deutschen Strafverfolgungsbehörden eine zentrale Rolle gespielt habe. Der Fall zeigt, dass internationale Kooperationen im Anti-Piraterie-Bereich zunehmend Wirkung entfalten.
Für die Medien- und Unterhaltungsindustrie, aber auch für TV- und Streaminganbieter, ist die Entscheidung ein wichtiger Präzedenzfall. Illegale Download- und Streaming-Portale gehören weiterhin zu den größten Herausforderungen für Rechteinhaber. Die Verurteilung des Share-Online-Betreibers soll zudem abschreckend auf ähnliche Dienste wirken, die von Werbe- oder Premium-Modellen profitieren, ohne über die nötigen Rechte zur Verbreitung der Inhalte zu verfügen.
Ermittlungen gegen ähnliche Dienste laufen
Illegale Cyberlocker beeinträchtigen nicht nur die Einnahmen für Film- und Serienproduzenten, sondern auch die Refinanzierung hochwertiger TV-Inhalte. Die Entscheidung zeigt, dass der rechtliche Druck auf Anbieter illegaler Plattformen wächst und der Schutz geistigen Eigentums in Deutschland weiterhin hohe Priorität besitzt. Die Alliance for Creativity and Entertainment bewertet das Urteil als wichtigen Schritt, um die digitale Medienlandschaft nachhaltiger und rechtskonformer zu gestalten. Weitere Ermittlungen gegen Betreiber ähnlicher Dienste laufen bereits.
quelle: digitalfensehen.de
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