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Urheberrecht erloschen: Diese Popkultur-Klassiker sind jetzt frei nutzbar
Zum Jahreswechsel 2026 wandern Werke aus dem Jahr 1930 in die US-Public Domain und stehen zur freien Verfügung. Das Ereignis erlaubt die kostenlose Nutzung früher Versionen von Betty Boop und Disneys Pluto, erfordert bei Markenrechten aber Vorsicht.
Witold Pryjda,
02.01.2026 10:56 Uhr


Public Domain 2026: Ikonen werden gemeinfrei

Pünktlich zum Jahreswechsel am 1. Januar 2026 ist in den USA der Urheberschutz für unzählige Werke aus dem Jahr 1930 sowie für Tonaufnahmen von 1925 erloschen. Das bedeutet für Software-Entwickler, Filmemacher und Digital-Archivare, dass kulturelle Ikonen wie die ursprüngliche Betty Boop und der erste Auftritt von Disneys Pluto (damals noch unter dem Namen Rover) sowie neun weitere Micky-Maus-Cartoons nun Teil der Public Domain sind. Das Ereignis erlaubt die freie Nutzung, Verbreitung und Bearbeitung dieser Werke ohne die Zahlung von Lizenzgebühren, da die US-Schutzfrist abgelaufen ist.

Besonders für Fans ist die Evolution von Betty Boop spannend. Die Version aus dem Jahr 1930, die nun gemeinfrei ist, unterscheidet sich maßgeblich von der heute bekannten Marketing-Ikone. In ihrem ersten Auftritt im Cartoon "Dizzy Dishes" war Betty noch ein anthropomorpher Hund mit langen Pudelohren und einer schwarzen Knopfnase. Erst später entwickelte sie sich zu der menschlichen Figur.

Auch Disneys Pluto debütierte 1930 im Film "The Chain Gang", hörte damals jedoch noch auf den Namen Rover. In der Literatur sind Dashiell Hammetts "Der Malteser Falke", Agatha Christies "Mord im Pfarrhaus" (das Debüt von Miss Marple) sowie die ersten drei Bände von "Nancy Drew" betroffen.


Unterschied zwischen Copyright und Marke

Trotz der neuen Freiheiten ist Vorsicht geboten, wenn Entwickler diese Charaktere in neuen Projekten implementieren wollen. Wie Jennifer Jenkins und James Boyle vom Center for the Study of the Public Domain der Duke University in ihrer Analyse hervorheben (via PC Gamer), darf das Urheberrecht nicht mit dem Markenrecht verwechselt werden. Während das Copyright zeitlich begrenzt ist, kann der Markenschutz theoretisch ewig bestehen, solange die Marke aktiv im geschäftlichen Verkehr genutzt wird. Das ist bei den genannten Franchises definitiv der Fall.

Das bedeutet für die Praxis: Fleischer Studios hält weiterhin aktive Markenrechte am Namen "Betty Boop" und ihrem visuellen Design für Handelswaren. Ein Indie-Entwickler könnte die 1930er-Betty mit Hundeohren technisch gesehen in einem Videospiel als Charakter auftreten lassen. Er dürfte jedoch vermutlich kein Merchandise mit dem geschützten Logo verkaufen oder das Spiel so vermarkten, dass der Eindruck entsteht, es stamme offiziell von Fleischer Studios. Ähnliches gilt für Disney: Wer den modernen Pluto nutzt, riskiert eine Klage. Nur die spezifische Darstellung aus "The Chain Gang" ist sicher.


Musik und Sampling

Neben den visuellen Werken fallen auch Tonaufnahmen aus dem Jahr 1925 unter die Gemeinfreiheit. Dies ist dem "Music Modernization Act" zu verdanken. Aufnahmen von Jazz- und Blues-Legenden wie Bessie Smith (etwa "The St. Louis Blues" mit Louis Armstrong) und Marian Anderson sind nun frei zugänglich. Auch Hits wie "Sweet Georgia Brown" oder Aufnahmen von Duke Ellington stehen zur Verfügung. Das öffnet Türen für legales Sampling in neuer Musik oder die Verwendung in Multimedia-Projekten, ohne dass komplizierte Lizenzverhandlungen geführt werden müssen.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Gemeinfreiheit oft schnell für kreative, teils skurrile Neuinterpretationen genutzt wird. Der Horrorfilm "Winnie the Pooh: Blood and Honey" demonstrierte, wie schnell alte Kinderbuchfiguren in neue Genres transferiert werden können.

quelle: winfuture.de

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