Whitebird

Moderator
  

Dabei seit: 31.03.2009
Beiträge: 4.566
Herkunft: Aus dem Nichts, Nordsee/Ecke Ossiland!!!
 |
|
Deutschlandticket auch als Papierausdruck gültig |
 |
Deutschlandticket auch als Papierausdruck gültig
Das Deutschlandticket ist in ausgedruckter Form gültig. Ein Urteil könnte Folgen für die Praxis der Verkehrsunternehmen haben.
28. Januar 2026 um 07:38 Uhr / Andreas Donath
Ein Anwalt hat ein Urteil erstritten, das den App-Zwang beim Deutschlandticket beseitigt haben dürfte. Das berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Der Greifswalder Rechtsanwalt nutzt weder Smartphone noch Chipkarte, besitzt aber ein Deutschlandticket. Er erhält sein Ticket monatlich als PDF von der Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft und druckt es aus. Bei Fahrkartenkontrollen zeigte sich ein wiederkehrendes Problem: Obwohl die Kontrollgeräte der Schaffner das Ticket als gültig erkannten, behaupteten etwa 20 Prozent der Kontrolleure, das Papierticket sei nicht zulässig.
Drei Schaffner gingen noch weiter: Zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn und ein Kontrolleur der Ostdeutschen Eisenbahn behandelten den Mann als Schwarzfahrer und stellten ein erhöhtes Beförderungsentgelt aus. Der Jurist wehrte sich mit negativen Feststellungsklagen gegen alle drei Forderungen.
Gerichte geben Fahrgast recht
Die ersten beiden Verfahren gegen die DB Vertrieb GmbH endeten bereits zu Gunsten des Anwalts, allerdings ohne inhaltliche Klärung. Im ersten Fall konnte die Deutsche Bahn nicht beweisen, dass der Mann ohne gültigen Fahrausweis unterwegs gewesen sei. Das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied am 26. Mai 2025 zugunsten des Klägers. Im zweiten Verfahren erkannte die DB die Klage kurz vor der Verhandlung an und zog ihre Widerklage zurück.
Die entscheidende Klarstellung kam am 20. Januar 2026 vom Amtsgericht Lichtenberg in Berlin. In dem Verfahren gegen die ODEG stellte das Gericht erstmals ausdrücklich fest, dass das Vorzeigen des Deutschlandtickets auf Papier nicht gegen Tarif- oder Beförderungsbestimmungen verstoße. Das Anerkenntnisurteil hat rechtliche Signalwirkung.
Beförderungsbedingungen lassen Papierform zu
Die rechtliche Grundlage für die Argumentation des Anwalts findet sich in den Beförderungsbedingungen selbst. Zwar wird das Deutschlandticket laut Bedingungen "als persönlicher Fahrausweis in Form einer Chipkarte oder als Handyticket ausgegeben", doch daraus folgt keine Beschränkung auf diese Medien. Die Deutsche Bahn formuliert in ihren Beförderungsbedingungen zum Personenverkehr eindeutig: "Digitale Tickets können in ausgedruckter Form oder digital vorgezeigt werden."
Der Anwalt wollte mit seinen Klagen den App-Zwang zurückdrängen. Die Chipkartenvariante lehnt er wegen mangelnder Flexibilität ab. Mit den gewonnenen Verfahren sieht er sein Ziel erreicht, eine gerichtliche Präzedenzentscheidung erwirkt zu haben.
quelle: golem.de
__________________
Der frühe Vogel trinkt 'n Korn???
Grüße von Whitebird
|
|
Heute, 14:50 |
|
|