Whitebird

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Sammelklage droht: Schufa wegen geheimer Datenbank unter Druck
Die Schufa steht wegen einer geheimen Schattendatenbank unter massiver Kritik. Die Datenschützer von Noyb bereiten eine Sammelklage vor, da die Wirtschaftsauskunftei gelöschte Verbraucherdaten weiterhin für interne Tests nutzen soll.
Stefan Trunzik,
26.08.2026 08:45 Uhr
Schufa droht eine Sammelklage
Die größte deutsche Wirtschaftsauskunftei Schufa steht wegen einer sogenannten Schattendatenbank unter juristischem Druck. Die Datenschutzorganisation Noyb bereitet aktuell rechtliche Schritte bis hin zu einer Sammelklage vor, da das Unternehmen nach Angaben der Kritiker gelöschte Verbraucherdaten weiterhin verwendet. Potenziell sind bis zu 69 Millionen Bürger in Deutschland von dem Vorgang betroffen.
Kern des Konflikts sind historische Daten wie längst abbezahlte Kredite oder abgeschlossene Privatinsolvenzen. Die Schufa speichert das Material teilweise bis zu zehn Jahre lang, um damit intern neue Berechnungsmodelle für den Bonitätsscore zu testen. Verbraucher erhalten bei einer offiziellen Anfrage nach der Datenschutz-Grundverordnung jedoch keine Auskunft über das Vorhandensein der Alt-Daten.
Juristisches Vorgehen geplant
Laut Noyb wurde die Schufa nun formell abgemahnt. Die Datenschützer fordern das sofortige Löschen der überfälligen Datensätze sowie vollständige Transparenz bei künftigen Auskünften. Sollte die Auskunftei den aktuellen Forderungen nicht fristgerecht nachkommen, ist eine Unterlassungsklage der nächste Schritt.
| Zitat: |
Wenn die Schufa sich weigert, unseren Forderungen zu entsprechen, dann werden wir eine Unterlassungsklage im kollektiven Verbraucherinteresse einbringen, um unsere Forderungen gerichtlich durchsetzen zu lassen.
--- Marco Blocher, Datenschutzjurist Noyb |
Ferner plant die Organisation eine Verbandsklage auf Schadensersatz für Verbraucher. Da die Schufa laut den Datenschützern das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung systematisch verletzt hat, könnte den Betroffenen eine finanzielle Entschädigung zustehen. Im Raum steht eine Summe von rund 500 Euro pro Person.
Die Kritiker führen für eine Klage verschiedene rechtliche Argumente an. Das Zurückhalten von Daten bei Selbstauskünften verstoße gegen geltendes EU-Recht. Zudem entbehre die Nutzung für interne Testzwecke einer soliden rechtlichen Grundlage. Auch sei die zuständige hessische Aufsichtsbehörde in der Vergangenheit nicht ausreichend eingeschritten.
Verzögerungen bei Auskünften
Die Schufa argumentiert hingegen, dass die Datenspeicherung legal sei und der Weiterentwicklung von Dienstleistungen diene. Zudem gehe das Unternehmen davon aus, dass Verbraucher primär an aktuellen Informationen interessiert seien und nicht an historischen Einträgen. Das Vorgehen habe somit auch Vorteile für die Genauigkeit der Bonitätsprüfung.
Inzwischen haben mehr als 22.000 Menschen über ein Formular der Initiative AlgorithmWatch eine vollständige Datenauskunft angefordert. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen hat die Schufa die gesetzliche Bearbeitungsfrist von vier Wochen auf drei Monate verlängert. Der juristische Prozess wird somit weitere Zeit in Anspruch nehmen.
vollständiger Text >>>quelle: winfuture.de
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