Muad'Dib

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Behördenzugriff auf Handy-Daten von Asylbewerbern ist jetzt legal |
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf von Samstag an Mobiltelefone und andere portable Datenträger auslesen, wenn Asylsuchende ihre Identität nicht anderweitig nachweisen können.
Im Bundesgesetzblatt ist am Freitag das "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" verkündet worden, das der Bundestag im Mai beschlossen und der Bundesrat im Juni befürwortet hatte. Es tritt damit am Samstag in Kraft. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte den Entwurf am 20. Juli unterzeichnet.
Ohne Richtergenehmigung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf ab diesem Zeitpunkt Mobiltelefone und andere tragbare Datenträger wie Laptops, Tablets oder USB-Sticks von Asylbewerbern ohne Richtergenehmigung auslesen, um deren Identität und Staatsangehörigkeit festzustellen. Die Regel greift, wenn ein Migrant keine Ausweispapiere vorlegen oder Name und Herkunft nicht anderweitig nachweisen kann.
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