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Frankreich: Canal+ erzielt juristischen Erfolg gegen illegale Websites |
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Frankreich: Canal+ erzielt juristischen Erfolg gegen illegale Websites
Von Michael Fuhr -9. Juli 2025, 9:27
Canal+ ist juristisch ein Schlag gegen illegale Inhalte im Netz gelungen.
Dem Pay-TV-Konzern Canal+ ist juristisch ein Erfolg gegen illegale Inhalte im Netz gelungen. Der französische Staatsrat (Conseil d’État) hat vier Entscheidungen zur Sperrung von Websites erlassen, die für illegales Streaming verantwortlich gemacht werden. Darüber berichtete zuerst der Branchendienst „Broadband TV News“.
Sportinhalte von Canal+ auf illegalen Websites
Die Fälle betreffen Plattformen, die Sportwettbewerbe streamen, für die Canal+ die Übertragungsrechte besitzt. Canal+ klagte die Medienaufsichtsbehörde Arcom wegen ihrer Auslegung eines Paragraphen des französischen Urheberrechtsgesetzes an und argumentierte, dass dies den Prozess zur Sperrung der Websites verlangsame.
Nach geltendem Recht können französische Internetanbieter Domainnamen illegaler Streaming-Websites nach gerichtlicher Anordnung sperren. Betreiber umgehen diese Sperren jedoch häufig, indem sie binnen kürzester Zeit Spiegelseiten mit neuen Domainnamen erstellen.
Arcom sperrt Websites erst nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel
Seit dem 25. Oktober 2021 kann Arcom solche Spiegelseiten auch ohne gesonderte Gerichtsentscheidung sperren. Arcom verwies aber auf eine „Bescheinigung über die Nichtanfechtbarkeit“, um zu bestätigen, dass alle Rechtsmittel ausgeschöpft waren, bevor ein Verfahren eingeleitet werden konnte. Dies verlängerte die Fristen, insbesondere bei Organisationen mit Sitz außerhalb Frankreichs. Somit konnten die illegalen Plattformen weiter munter die Inhalte von Canal+ ausstrahlen.
Canal+ widersprach diesem Schritt und legte die Angelegenheit dem Staatsrat vor, der nun zugunsten von Canal+ entschied. Der Staatsrat stellte fest, dass die entsprechenden Verfahren „in der Sache beschleunigt“ und vorläufig vollstreckbar sind. Das bedeutet, dass Urteile sofort vollstreckt werden können, ohne den Ablauf der Berufungsfrist abwarten zu müssen.
quelle: digitalfensehen.de
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09.07.2025 22:09 |
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