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Amazons Prime-Preiserhöhung war unrecht: So viel Geld könnte es zurückgeben
Von Marcus Reichl -30. Oktober 2025, 19:53
Oberlandesgericht Düsseldorf gibt in zweiter Instanz der klagenden Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen recht.
Zum zweiten Mal hat Amazon vor Gericht wegen seiner Preiserhöhung 2022 verloren. Der Online-Konzern hatte eine Klausel in den Prime-Teilnahmebedingungen eingeführt, nach der er sich das Recht auf Tarifanhebung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden selbst zusprechen konnte. Dies war im Januar vom Landgericht Düsseldorf für unwirksam erklärt worden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Amazon ging in Berufung und verlor jetzt in zweiter Instant erneut. Diesmal vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Das berichten verschiedene Medien übereinstimmend.
Seit September 2022 kostet ein Prime-Abo jährlich 89,90 Euro statt 69 Euro und monatlich 8,99 Euro statt 7,99 Euro. Begründet hatte Amazon die Erhöhung laut „Bild“ mit gestiegenen Kosten – und ohne die Mitglieder um Erlaubnis zu bitten. Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf sahen darin einen klaren Verstoß, ebenso wie ihre Kollegen zuvor am Landgericht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichthof wurde zugelassen, berichtet waz.de.
Kunden mussten 30,3 Prozent draufzahlen
Millionen Amazon-Nutzer in Deutschland hatten dem Bericht zufolge im Sommer 2022 die Ankündigung über eine Preiserhöhung ihrer Prime-Mitgliedschaft in ihrem Mail-Postfach. Bei monatlicher Zahlung entsprach die Preiseerhöhung einem prozentualen Anstieg um 12,5 Prozent. Wer das Abo jährlich zahlt, muss sogar 30,3 Prozent draufzahlen, hätten die Fachleute der Verbraucherzentrale NRW berechnet, hieß es.
Bislang haben Prime-Nutzer bei jährlicher Zahlung also insgesamt bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt, bei monatlicher Zahlung bis zu 28 Euro. Für Amazon könnte es demnach aufgrund der hohen Anzahl an Prime-Kunden um Erstattungen im insgesamt dreistelligen Millionenbereich gehen. Für den einzelnen Verbraucher sind die Auswirkungen dagegen relativ gering.
Preiserhöhung ohne Zustimmung unzulässig
Laut waz.de sagte Wolfgang Schuldzinski, Chef der Verbraucherzentrale in NRW, dass Unternehmen Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen dürften und Kunden darauf vertrauen können müssen, dass die Vertragsbedingungen fair und transparent sind. „Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden ist unzulässig“, zitiert bild.de Schuldzinski. Unternehmen dürften laufende Verträge nicht einfach einseitig ändern.
Amazon selbst reagierte dem Beitrag zufolge zurückhaltend. Das Unternehmen wolle das Urteil „gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen“, heißt es. Man habe die Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht informiert, so der Tech-Gigant gegenüber dem Nachrichtenportal.
quelle: digitalfensehen.de
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30.10.2025 22:47 |
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.:.Carpe.Diem.:.
    

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konjunktiv.....amazgurk wird das schon verhindern.
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Bis zu 1,2 Millarden Euro Gesamtstrafe:
Prime-Kunden können von Amazon bis zu 60 Euro zurückerhalten
Betroffene können sich an der Sammelklage gegen Amazon beteiligen. Es geht um die rechtswidrige Preiserhöhung des Prime-Abos.
14. Januar 2026 um 08:00 Uhr / Ingo Pakalski
Eine zweite Sammelklage läuft in Deutschland gegen Amazon. Im neuen Fall geht es um die Preiserhöhung des Prime-Abos vom Sommer 2022, die bereits von zwei Gerichten unabhängig voneinander als rechtswidrig eingestuft wurde. Nun wurde das Klageregister beim Bundesamt für Justiz für die Sammelklage gegen Amazon eröffnet. Betroffene können sich kostenfrei dafür anmelden.
Die Sammelklage wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen initiiert und diese stellt Informationen zur Beteiligung an der Klage gegen Amazon bereit. Nach Angaben der Verbraucherschützer könnten Betroffene von Amazon bis zu 60 Euro zurückerhalten. Das ist die Summe der rechtswidrigen Preiserhöhung für das Prime-Abo vor dreieinhalb Jahren, die Amazon an Abonnenten zahlen müsste, falls das Onlinekaufhaus die Klage verliert.
Amazon drohen bis zu 1,2 Milliarden Euro Strafzahlungen
Von der Preiserhöhung dürften im Sommer 2022 Millionen von Amazon-Kunden betroffen gewesen sein, schätzen die Verbraucherschützer. Amazon nennt üblicherweise keine Zahlen dazu, wie viele Kunden in Deutschland ein Prime-Abo gebucht haben. Somit ist die potenzielle Menge der Betroffenen nicht offiziell bekannt.
Die Stiftung Warentest verweist auf Branchenkenner, die von über 20 Millionen Prime-Abonnenten ausgehen. Falls sich alle Abonnenten an der Sammelklage beteiligen und Amazon verliert, droht dem Onlinekaufhaus eine Rückzahlung von bis zu 1,2 Milliarden Euro.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, dass die Preiserhöhung des Prime-Abos ohne ausdrückliche Zustimmung der Abonnenten unzulässig sei. Das Unternehmen habe Kunden "transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime-Mitgliedsgebühr informiert", hält Amazon nach dpa-Angaben weiterhin dagegen.
Amazon zieht vor den Bundesgerichtshof
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist bislang nicht rechtskräftig. Obwohl Amazon bereits in zwei Instanzen vor Gericht verlor, kämpft das Unternehmen weiter und zieht vor den Bundesgerichtshof.
In Deutschland läuft bereits eine weitere Sammelklage gegen Amazon, bei der es um die Einführung von Werbeunterbrechungen in das Abo von Prime Video geht. Ein erstes Gericht teilt die Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen und erklärte die Änderungen am Prime-Video-Abo im Dezember 2025 für rechtswidrig.
quelle: golem.de
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