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Zum Ende der Seite springen Anna’s Archive bleibt online trotz Spotify-Offensive: Domainsperren laufen ins Leere 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Lampe Anna’s Archive bleibt online trotz Spotify-Offensive: Domainsperren laufen ins Leere Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Haupt-Domain von Anna´s Archive gesperrt
06.01.2026 von Lars Sobiraj
Die zuständige Domainregistrierungsstelle hat die .org Domain von Anna's Archive deaktiviert. Das Portal ist aber weiterhin erreichbar.

Ein kleiner Rückschlag für das Team der gigantischen Schattenbibliothek Anna’s Archive. Ihre einst meist genutzte Haupt-Domain gehört erstmal der Vergangenheit an. Die Public Interest Registry hat annas-archive.org auf den Status serverHold gestellt. Damit ist sie nicht mehr nutzbar. In der Vergangenheit hat sich diese Organisation stets geweigert, zum Wohl von Rechteinhabern irgendwelche Domains zu sperren.


Ausweichdomains von Anna’s Archive funktionieren alle

Doch das Portal ist weiterhin über andere Domains erreichbar. annas-archive.li und annas-archive.se nebst annas-archive.pm und annas-archive.in gehen alle noch. Allerdings hat die CUII sie in Deutschland von den großen Internet-Anbietern sperren lassen. Wer sie trotzdem besuchen will, muss dafür ein alternatives Domain Name System (DNS) oder ein VPN nutzen. Außerdem war dies nicht die erste und wird auch nicht die letzte Domain sein, die man einbüßt.

Anna’s Archive entstand ursprünglich aus dem Projekt Pirate Library Mirror (PiLiMi), einer anonymen Initiative zur Spiegelung von Schattenbibliotheken, die im September 2022 eine vollständige Kopie der Z-Library fertigstellte. Doch das Portal hat den Inhalt aller gängigen Schattenbibliotheken kopiert, um das Material in die eigene Sammlung zu integrieren. Das betrifft die Library Genesis (LibGen) genauso wie Z-Lib, Sci-Hub und alle größeren illegalen Sammlungen.

Seit Ende November 2025 ist auch der Datensatz verfügbar, den man von diversen chinesischen illegalen Archiven zusammengetragen hat. PiLiMi räumte damals ein, dass man bei diesem Vorgang „bewusst gegen das Urheberrecht der meisten Länder verstoßen hat”. An der Einstellung hat sich bei Anna’s Archive in all den Jahren nichts geändert.


Zusammenhang mit Spotify-Ankündigung?

Nun wird darüber gemunkelt, ob die Beschlagnahmung der Haupt-Domain von langer Hand vorbereitet wurde oder mit der letzten Ankündigung des Teams zusammenhängt. Denen ist es gelungen, alle Musiktitel des Streaming-Dienstes Spotify zu kopieren, um sie in nächster Zeit Stück für Stück zu veröffentlichen. Auf die Presseanfrage erhielten unsere Kollegen von Torrentfreak von der Domainstelle die Antwort, man könne leider derzeit die Situation nicht kommentieren. Ein Sprecher von Anna’s Archive schrieb TF, man glaube nicht daran, dass der Ausfall der Domain etwas mit der Spotify-Ankündigung zu tun hat. Die Hintergründe der Sperre der .org-Domain bleiben somit vorerst unklar.

quelle: tarnkappe.info

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07.01.2026 15:47 Whitebird ist online E-Mail an Whitebird senden Beiträge von Whitebird suchen Nehmen Sie Whitebird in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Whitebird in Ihre Kontaktliste ein

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Anna’s Archive unter Druck: US-Gericht ordnet dauerhafte Unterlassung an Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Anna’s Archive unter Druck: US-Gericht ordnet dauerhafte Unterlassung an
16.01.2026 von Antonia Frank


Anna’s Archive steht erneut unter massivem Druck. Der aktuelle Konflikt unterscheidet sich jedoch von früheren Auseinandersetzungen, denn diesmal geht es nicht um einzelne Rechteinhaber oder Branchenverbände, sondern um eine gerichtliche Entscheidung mit potenziell weitreichenden Folgen für die gesamte Infrastruktur der Plattform.

Wie TorrentFreak berichtete, hat ein US-Bundesgericht im Bundesstaat Ohio auf Antrag des Online Computer Library Center (OCLC), Betreiber der bibliografischen Mega-Datenbank WorldCat, eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen die Betreiber der Schattenbibliothek erlassen. Der Beschluss richtet sich nicht nur gegen die Plattform selbst, sondern zielt ausdrücklich auch auf beteiligte Dritte wie Hosting-Anbieter, Registrare und andere technische Intermediäre ab.


Anna’s Archive unter Druck: Domain-Ausfälle als Vorbote

In den vergangenen Wochen häuften sich die Warnsignale bezüglich der Schattenbibliothek. Zunächst ging die zentrale .org-Adresse von Anna’s Archive offline. Kurz darauf setzte die US-Registry Public Interest Registry (PIR) den Domainstatus auf serverHold. Ein solcher Schritt erfolgt üblicherweise nur auf Grundlage einer gerichtlichen Anordnung. Konkrete Begründungen erfolgten dabei nicht. PIR erklärte lediglich, man könne „derzeit keine Stellungnahme abgeben“.

Kurz darauf traf es auch die schwedische Domain annas-archive.se, die nach jahrelangem Betrieb plötzlich auf clientHold gesetzt wurde. Der Registrar schwieg ebenfalls. Zwei Domains in unterschiedlichen Ländern, betroffen durch ähnliche Maßnahmen innerhalb kurzer Zeit, lassen zumindest strukturelle Parallelen erkennen.


US-Klage: OCLC bringt Anna’s Archive weiter unter Druck

Inzwischen lässt sich zweifelsfrei belegen, dass der bibliografische Datenriese OCLC, Betreiber der Plattform WorldCat, vor einem US-Bundesgericht einen Default Judgment gegen Anna’s Archive erwirkt hat. Die Betreiber der Plattform beteiligten sich nicht am Verfahren, was es dem Gericht ermöglichte, ohne Gegenargumente eine dauerhafte Unterlassungsverfügung zu erlassen.

OCLC wirft Anna’s Archive vor, über Jahre hinweg systematisch WorldCat-Daten automatisiert ausgelesen, gespeichert und öffentlich verbreitet zu haben, inklusive über Torrent-Dateien. Ursprünglich forderte OCLC Schadenersatz in Millionenhöhe, zog diese Forderung jedoch zurück. Stattdessen verfolgte man das strategisch wirkungsvollere Ziel einer permanenten Unterlassungsverfügung.


Gericht setzt rechtliches Signal

US-Richter Michael H. Watson gab dem Antrag größtenteils statt. Zwar wies er einzelne Ansprüche wie den Vorwurf der ungerechtfertigten Bereicherung („unjust enrichment“) zurück, aber im Ergebnis steht Anna’s Archive weiterhin unter erheblichem Druck. OCLC hatte argumentiert, dass die Plattform durch das systematische Scraping und die Nutzung der WorldCat-Daten einen Vorteil erlangt habe, etwa durch die Aufwertung des eigenen Angebots oder eingesparte Kosten, und dass dieser Vorteil ohne rechtliche Grundlage auf Kosten von OCLC entstanden sei.


Vertragsbruch statt Bereicherung

Diesen Anspruch ließ das Gericht jedoch nicht als eigenständige Grundlage gelten. Der Grund liegt in der rechtlichen Einordnung. Ungerechtfertigte Bereicherung ist ein subsidiärer Anspruch, der typischerweise nur greift, wenn kein wirksames Vertragsverhältnis zwischen den Parteien besteht. Im vorliegenden Fall kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine solche vertragliche Grundlage sehr wohl existierte.

Maßgeblich waren dabei die Nutzungsbedingungen von WorldCat, die als sogenannter Browsewrap ausgestaltet sind. Der Richter wertete Anna’s Archive als „hochgradig professionelle Partei„, die WorldCat über einen langen Zeitraum automatisiert und täglich ausgelesen habe. Daraus leitete er ab, dass zumindest eine konstruktive Kenntnis der Bedingungen bestand und durch die fortgesetzte Nutzung konkludent in diese eingewilligt wurde. Wenn ein Vertragsverhältnis angenommen wird, wird die Streitfrage primär als Vertragsbruch behandelt, sodass für den Auffangtatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung kein Raum mehr bleibt.

Das Gericht stellte dabei ausdrücklich nicht fest, dass Anna’s Archive keinen Nutzen aus den Daten gezogen hätte. Es entschied lediglich, dass dieser Punkt rechtlich nicht zusätzlich zu berücksichtigen ist, da der Fall bereits über den Vertragsbruch gelöst wird. An der zentralen Konsequenz änderte das nichts. Das Gericht ordnete eine dauerhafte Unterlassungsverfügung an.

Infolgedessen untersagt das Gericht nicht nur den Betreibern von Anna’s Archive selbst, sondern auch allen Beteiligten, die in aktiver Zusammenarbeit handeln, das Scraping und Harvesting von WorldCat-Daten sowie deren Speicherung, Nutzung und Verbreitung. Zudem dürfen keine Dritten zur Weiterverwendung dieser Daten ermutigt werden. Sämtliche vorhandenen WorldCat-Daten, einschließlich der zugehörigen Torrents, müssen gelöscht werden.


Browsewrap: Nutzung reicht als Vertragsannahme

Juristisch bemerkenswert ist die rechtliche Begründung. Das Gericht sah einen wirksamen Vertragsbruch, obwohl Anna’s Archive nie aktiv Nutzungsbedingungen akzeptiert hatte.

Maßgeblich war das Konzept des sogenannten Browsewrap, bei dem eine Zustimmung allein durch die Nutzung einer Website angenommen wird. Der Richter wertete Anna’s Archive als hochgradig professionelle Partei, die WorldCat über lange Zeit täglich und automatisiert ausgelesen habe, und leitete daraus eine konkludente Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen ab.


WorldCat-Daten als juristischer Zankapfel

WorldCat ist keine gewöhnliche Datenbank. Die Plattform bündelt bibliografische Metadaten von über 10.000 Bibliotheken weltweit und umfasst unter anderem Bücher, E-Books, Zeitschriften, audiovisuelle Medien sowie digitale Ressourcen einschließlich Bestandsnachweisen und Leihoptionen.

OCLC argumentierte vor Gericht, dass das massive Scraping durch Anna’s Archive zu Serverüberlastungen, Systemstörungen und infrastrukturellen Schäden geführt habe. Das Gericht folgte dieser Argumentation teilweise und bestätigte zusätzlich den Anspruch wegen „trespass to chattels“, der unbefugten Beeinträchtigung physischer IT-Systeme.


Fokus auf Intermediäre

Der wohl entscheidendste Aspekt des Urteils liegt nicht bei Anna’s Archive selbst, sondern bei dessen Umfeld. OCLC hat bereits angekündigt, die Entscheidung gezielt an Hosting-Anbieter, Plattformdienste, Registrare und Registries weiterzuleiten.

Ob diese Akteure juristisch als „in active concert“ gelten (Personen oder Stellen, die in aktiver Kooperation mit den Beklagten handeln), ist umstritten. In der Praxis reagieren viele Dienstleister jedoch vorsorglich und schalten lieber ab, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen.


Erklärt das Urteil die Domain-Sperren?

Formell lassen sich die bisherigen Domain-Ausfälle nicht direkt mit dem Urteil begründen. Zeitlich und strategisch fügt sich dabei jedoch vieles zusammen. Es wäre kaum überraschend, wenn OCLC die Unterlassungsverfügung nun auch gegenüber Domain-Registraren und Registries geltend macht, insbesondere im US-Einflussbereich.


Beschluss setzt Anna’s Archive weiter unter Druck

Anna’s Archive steht mit dem Urteil an einem kritischen Punkt. Es gibt keine Geldstrafe, keine spektakulären Razzien und keine Verhaftungen, aber die rechtliche Maßnahme kann sich gegen das gesamte Ökosystem der Plattform richten. Die eigentliche Wirkung der gerichtlichen Maßnahme entfaltet sich nicht im Gerichtssaal, sondern in der Infrastruktur. Sie schafft die rechtliche Grundlage, um Hosting-Anbieter, Domain-Registrare, CDN-Dienste und andere technische Intermediäre unter Druck zu setzen.

Viele dieser Akteure reagieren erfahrungsgemäß nicht erst auf eine konkrete Anordnung, sondern vorsorglich, um eigene Risiken zu minimieren. Auf diese Weise lässt sich das Umfeld einer Plattform schrittweise austrocknen, ohne dass es einer direkten Abschaltung bedarf. Sichtbarkeit, Erreichbarkeit und Verlässlichkeit gehen verloren, Unterstützer ziehen sich zurück, und langfristig droht eine schleichende Erosion des Projekts, selbst dann, wenn die Plattform formal weiter existiert.

Für Schattenbibliotheken, Scraping-Projekte und freie Archive ist dies eine Mahnung, dass nicht jeder offen zugängliche Datensatz rechtlich frei ist und nicht jede Nutzung folgenlos bleibt.

quelle: tarnkappe.info

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17.01.2026 14:08 Whitebird ist online E-Mail an Whitebird senden Beiträge von Whitebird suchen Nehmen Sie Whitebird in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Whitebird in Ihre Kontaktliste ein

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Spotify verklagt Anna’s Archive: Musikindustrie will Schattenarchiv auslöschen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Spotify verklagt Anna’s Archive: Musikindustrie will Schattenarchiv auslöschen
22.01.2026 von Antonia Frank
Spotify und die Major-Labels ziehen vs. Anna’s Archive juristisch mit Domainsperren, Löschanordnungen und Provider-Zwang alle Register.


Spotify verklagt Anna’s Archive wegen angeblich 86 Millionen gescrapter Songs. Domains wurden gesperrt, Daten sollen gelöscht werden. Wie weit reicht der Angriff der Musikindustrie?

Es ist der bisher frontalste Angriff der Musikindustrie auf ein Schattenarchiv. Wie TorrentFreak berichtete, reichten Spotify, Universal Music Group (UMG), Sony und Warner gemeinsam mit weiteren Plattenfirmen am 29. Dezember Klage beim US-Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York ein. In der Klageschrift beschuldigen sie Anna’s Archive unter anderem massenhafter Urheberrechtsverletzungen, Umgehung von DRM, des Vertragsbruchs sowie von Verstößen gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und den Computer Fraud and Abuse Act. Das erklärte Ziel ist die Abschaltung, der Domain-Entzug und die Löschung von Hunderten Terabyte Daten.


Worum es geht: 86 Millionen Songs aus Spotify

Im Zentrum der Klage steht der Vorwurf, Anna’s Archive habe systematisch Spotify-Inhalte „gescrapt“. Laut den Klägern sollen rund 256 Millionen Track-Metadaten sowie etwa 86 Millionen Musikdateien abgegriffen worden sein, insgesamt rund 300 Terabyte. Anna’s Archive selbst sprach Ende Dezember 2025 davon, etwa 99,6 Prozent aller Spotify-Streams archiviert zu haben.

Spotify und die beteiligten Labels, darunter Universal, Sony und Warner, werten dies als „dreisten Diebstahl nahezu aller kommerziellen Tonaufnahmen der Welt“. Zuvor hatte Anna’s Archive angekündigt, die Musikdateien schrittweise über BitTorrent zu veröffentlichen, sortiert nach Popularität.


Die Klage: Geheim, schnell, kompromisslos

Die Klage wurde am 29. Dezember 2025 beim US-Bundesgericht im Southern District of New York eingereicht, zunächst unter Siegel und ohne Kenntnis der Gegenseite. Bereits am 2. Januar 2026 erließ das Gericht eine Temporary Restraining Order, gefolgt von einer einstweiligen Verfügung am 16. Januar.

Da Anna’s Archive weder Stellung bezog noch zur Anhörung erschien, stützte sich das Gericht ausschließlich auf die Darstellung von Spotify und den Labels. Richter Jed Rakoff sah eine hohe Wahrscheinlichkeit für Urheberrechtsverletzungen und ordnete weitreichende Maßnahmen an.


Spotify vs. Anna’s Archive: Domains, Provider, Cloudflare – alle sollen mitziehen

Die Verfügung richtet sich nicht nur gegen Anna’s Archive selbst, sondern explizit auch gegen Dritte. Domain-Registries, Registrar-Dienste, Hosting-Anbieter und sogar Cloudflare wurden verpflichtet, bei der Durchsetzung mitzuwirken. Namentlich genannt werden unter anderem die Public Interest Registry (.org), die schwedische Internetstiftung (.se), Njalla, Tucows sowie Cloudflare.

Die Folgen waren schnell sichtbar. Mehrere Domains von Anna’s Archive wurden deaktiviert, darunter annas-archive.org und annas-archive.se. Andere Domains blieben online. Ein Hinweis darauf, dass nicht alle internationalen Anbieter US-Gerichtsbeschlüsse widerspruchslos umsetzen.


Löschbefehl gegen ein dezentrales Archiv

Besonders weitreichend ist die Anordnung, sämtliche von Spotify stammenden Daten zu löschen oder zurückzugeben, inklusive aller Torrents, Backups und Metadaten. Juristisch ist die Forderung zwar eindeutig, lässt sich technisch jedoch kaum umsetzen. Daten, die einmal über BitTorrent verteilt wurden, lassen sich nicht mehr „einsammeln“.

Der Vorgang erinnert dabei an frühere Verfahren gegen Anna’s Archive, etwa die Klage des WorldCat-Betreibers Online Computer Library Center (OCLC). Auch dort ordnete ein Gericht die Löschung gescrapter Daten an. Das Archiv existiert trotzdem weiter, wenn auch unter ständig wechselnden Domains.


Reaktion von Anna’s Archive: Schweigen, aber Bewegung

Offiziell äußerte sich Anna’s Archive bislang nicht zur Klage. Auffällig ist jedoch, dass der spezielle Spotify-Bereich auf der Seite kurz nach Bekanntwerden der Verfügung verschwand. Ob dies als taktischer Rückzug, partielle Compliance oder reine Vorsichtsmaßnahme zu werten ist, bleibt offen.

Fest steht, Anna’s Archive operiert dezentral, anonym und international. Das Projekt hat wiederholt gezeigt, dass Domainsperren und gerichtliche Anordnungen allein nicht ausreichen, um es dauerhaft zu stoppen.


Mehr als Musik: Datenhunger und Doppelmoral

Der Fall fällt in eine Zeit, in der immer deutlicher wird, wie stark große Tech-Konzerne selbst von Schattenbibliotheken profitieren. Parallel zu der Spotify-Klage wurden gemäß Tom’s Hardware Vorwürfe laut, Nvidia habe versucht, sich kostenpflichtigen Hochgeschwindigkeitszugang zu Anna’s Archive mutmaßlich für das Training von KI-Modellen zu sichern. Auch Meta und Anthropic stehen wegen der Nutzung piratisierter Datensätze in der Kritik.

Der Kontrast ist dennoch auffällig, denn während Rechteinhaber Archive juristisch bekämpfen, gelten deren Datensammlungen zugleich als begehrte Ressource für kommerzielle KI-Projekte. Eine kritische Einordnung dieser Doppelmoral ist bisher weitgehend ausgeblieben.


Spotify klagt gegen Anna’s Archive: Juristische Härte trifft digitale Realität

Die Justiz bietet im Fall „Spotify verklagt Anna’s Archive“ alles auf, was möglich ist, von einstweiligen Verfügungen über Domainsperren und Provider-Zwang bis hin zu Löschanordnungen.

Lässt sich aber ein dezentrales, global verteiltes Archiv wirklich auslöschen? Die bisherigen Erfahrungen sprechen dagegen. Am Ende könnte dieser Prozess weniger das Ende von Anna’s Archive herbeiführen als vielmehr die Grenzen staatlicher und industrieller Kontrolle im digitalen Raum offenlegen.

quelle: tarnkappe.info


wenn man an frühere zeiten denkt mit "religiösen" spinnern, den taliban oder z.zt. den idioten trump sieht, wie die kultur durcheinander wirbeln und auch vernichten, dann ist sowas wie anna´s archive in der hinterhand nicht das schlechteste.

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23.01.2026 13:20 Whitebird ist online E-Mail an Whitebird senden Beiträge von Whitebird suchen Nehmen Sie Whitebird in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Whitebird in Ihre Kontaktliste ein

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Anna’s Archive bleibt online trotz Spotify-Offensive: Domainsperren laufen ins Leere
29.01.2026 von Antonia Frank
Anna’s Archive bleibt online trotz Spotify-Offensive. Domainsperren greifen nur teilweise. Internationale Registries verweigern Umsetzung.


Das Schattenarchiv trotzt der Spotify-Offensive. Anna’s Archive bleibt online, zahlreiche Varianten sind weiterhin erreichbar. Gerichtlich angeordnete Domainsperren greifen nur teilweise. Dienste wie Njalla, die Switch Foundation und AFNIC verdeutlichen damit, wo die Grenzen der US-Rechtsdurchsetzung im globalen Netz verlaufen. Zusätzlich steht Anna’s Archive unter massivem Druck durch eine gigantische Schadensforderung. Spotify und die Major-Labels klagen auf 13 Billionen Dollar.

Spotify und die Major-Labels wollten ein Exempel statuieren. Universal, Sony, Warner und weitere Rechteinhaber ziehen gemeinsam gegen Anna’s Archive vor Gericht. Sie wollen das Schattenarchiv aus dem Netz drängen, bevor es Millionen Musikdateien über BitTorrent verteilt. Anna’s Archive ist jedoch nicht verschwunden. Trotz einstweiliger Verfügungen, Domainsperren und internationalem Druck bleibt das Schattenarchiv weiterhin erreichbar. Wie TorrentFreak berichtet, zeigt der Fall nicht nur die Härte der Copyright-Offensive, sondern auch etwas, das in der Enforcement-Rhetorik möglicherweise untergeht: US-Gerichte regieren nicht das ganze Internet.


13 Billionen Dollar: Die Copyright-Keule in XXL

Hervorzuheben ist die Dimension, in der Spotify und die Rechteindustrie hier operieren. Unter anderem berichtet das britische Musikmagazin Far Out Magazine, Spotify und die Major-Labels forderten Schadensersatz in Höhe von 13 Billionen Dollar.

Die riesige Summe erscheint jenseits jeder Realität, ist aber juristisch erklärbar. In den USA können Rechteinhaber bei vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung bis zu 150.000 Dollar pro Werk verlangen. Hochgerechnet auf die behaupteten 86 Millionen Songs ergibt sich diese astronomische Schadensforderung.

Ob jemals auch nur ein Bruchteil davon durchsetzbar wäre, ist fraglich. Allein die Zahl erfüllt schon ihren Zweck. Sie soll maximale Abschreckung erzeugen, den Druck auf Anna’s Archive erhöhen sowie potenzielle Nachahmer einschüchtern.


86 Millionen Songs: Der Vorwurf der Musikindustrie gegen das Schattenarchiv Anna‘ Archive

Im Zentrum der Klage steht der Vorwurf, Anna’s Archive soll zusätzlich zu etwa 256 Millionen Track-Metadaten rund 86 Millionen Musikdateien von Spotify „gescrapt“ haben. Insgesamt sprechen die Kläger von fast 300 Terabyte Datenmaterial.

Die Musikindustrie nennt das nicht „Archivierung“, sondern „brazen theft“ – dreisten Diebstahl nahezu aller kommerziellen Tonaufnahmen der Welt. Anna’s Archive hatte im Dezember 2025 selbst angekündigt, Spotify in großem Stil gesichert zu haben und plante, die Musikdateien schrittweise über Torrents zu veröffentlichen. Damit wäre aus dem Bucharchiv im Untergrund ein Musikstreamingportal geworden, ein Albtraum für Rechteinhaber.


Geheimverfahren und Blitz-Takedown: Spotify setzt auf schnelle Sperren gegen Anna’s Archive

Die Kläger gingen dabei so kompromisslos vor, wie man es aus solchen Verfahren kennt. Die Klage wurde zunächst unter Siegel eingereicht, um Anna’s Archive nicht vorzuwarnen. Kurz darauf erließ das US-Bundesgericht in New York am 2. Januar eine Temporary Restraining Order. Mit der späteren einstweiligen Verfügung vom 16. Januar wurden die Maßnahmen noch einmal ausgeweitet und richteten sich ausdrücklich auch gegen weitere Domains und internationale Intermediäre.

In der Verfügung wurde angeordnet, Domains zu deaktivieren, Nameserver abzuschalten und Drittanbieter zur Mithilfe zu verpflichten. Betroffen waren nicht nur die Betreiber selbst, sondern auch Intermediäre wie Domain-Registries, Registrare, Hosting-Anbieter und Cloudflare. Mehrere Domains wurden tatsächlich gesperrt, darunter annas-archive.org und annas-archive.se.

Es zeigte sich jedoch, dass Domainsperren international nur begrenzt durchsetzbar sind. Solche Maßnahmen stoßen dabei auf technische und juristische Grenzen. Zum einen können Domains und Nameserver innerhalb kürzester Zeit auf andere Anbieter verlagert werden.

Zum anderen stoßen solche Anordnungen schnell an die Grenzen internationaler Zuständigkeit. Der Beschluss eines US-Gerichts entfaltet außerhalb der Vereinigten Staaten nicht automatisch Rechtswirkung. Domain-Registries und Dienstleister in Ländern wie Liechtenstein, Frankreich oder Costa Rica sind rechtlich nicht verpflichtet, eine einstweilige Verfügung aus New York unmittelbar umzusetzen. In vielen Fällen müsste ein Urteil erst durch lokale Gerichte anerkannt werden, bevor Maßnahmen wie Domainsperren überhaupt vollstreckbar wären. Diese juristische Fragmentierung erklärt, warum Varianten von Anna’s Archive trotz der Offensive weiterhin erreichbar bleiben.


Anna’s Archive bleibt online: Nicht jede Registry folgt dem US-Gericht

Trotz der Sperrungen blieb ein entscheidender Teil der Infrastruktur weiterhin erreichbar. Domains wie annas-archive.li oder annas-archive.pm waren nach wie vor zugänglich. Damit wurde deutlich, dass Anna’s Archive online bleibt, weil internationale Dienstleister nicht automatisch auf Anordnungen aus den USA reagieren. Ein dort bindender Gerichtsbeschluss hat in anderen Ländern häufig keine unmittelbare Rechtskraft und muss zunächst nach lokalem Recht geprüft oder anerkannt werden.


Njalla: Privacy-Dienst statt Cloudflare

Nachdem Cloudflare die Nameserver deaktiviert hatte, nutzte Anna’s Archive offenbar Njalla als Alternative und stellte damit die Erreichbarkeit wieder her. Der Wechsel ist bemerkenswert. Njalla ist ein privacy-orientierter Domain-Service, der dafür bekannt ist, Betreiber vor Identifizierung und Takedown-Versuchen zu schützen. Der Name „Njalla“ ist dabei schon symbolisch. Ursprünglich bezeichnet er eine traditionelle samische Vorratshütte, die als sicherer Lagerplatz gebaut wurde, um Lebensmittel vor Bären und anderen Tieren zu schützen. Im digitalen Kontext wurde dieser Begriff von einem privacy-fokussierten Domain-Dienst übernommen, der Webseitenbetreiber vor äußeren Zugriffen abschirmen soll, etwa vor Identifizierung, Takedown-Versuchen oder ausländischen Gerichtsbeschlüssen. In gewisser Weise ist Njalla damit ein digitales Schutzhaus für Domains, das Betreiber aus dem direkten Zugriff externer Stellen heraushält.

Njalla selbst erklärte auf Anfrage gegenüber TorrentFreak, man könne sich aus Datenschutzgründen nicht äußern, betonte aber sinngemäß, dass Teilen von Kultur grundsätzlich nichts Negatives sei. Eine bemerkenswert offene Spitze mitten im Copyright-Krieg. Der Domain-Service bringt zum Ausdruck:

Zitat:
„Da wir großen Wert auf unsere Privatsphäre legen, können wir dazu keine Stellungnahme abgeben. Wir können jedoch sagen, dass wir im Allgemeinen der Meinung sind, dass die Welt ein besserer Ort wird, wenn Menschen das, was sie haben, miteinander teilen, sei es Essen, Wasser, Geld oder Kultur.“



Switch Foundation: US-Urteile gelten nicht automatisch in Liechtenstein

Auch die Switch Foundation, zuständig für die Domain-Endung .li, stellte gegenüber TorrentFreak klar, dass ihr die Verfügung bislang nicht offiziell zugestellt worden sei. Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, hätten ausländische Gerichtsbeschlüsse in Liechtenstein nicht automatisch Wirkung. Die Switch Foundation erklärte, man werde solche Fälle ausschließlich nach lokalem Recht prüfen. So bleibt Anna’s Archive online, weil Zuständigkeit nicht global ist.


AFNIC stellt klar: Domainsperren brauchen ein französisches Gericht

Noch deutlicher wurde die französische Registry AFNIC, zuständig für die .pm-Endung, gegenüber TorrentFreak. Sie erklärte, US-Entscheidungen seien nicht direkt durchsetzbar. Damit eine Sperre greift, müsse ein französisches Gericht die Entscheidung nach Artikel 509 des französischen Zivilrechts anerkennen.

Für Spotify führt der künftige Weg damit nicht nur nach New York, sondern über internationale Gerichte, lokale Anwälte und langwierige Anerkennungsverfahren. Die schnell gedachte Abschaltung wird so zur Bürokratie-Schlacht.


US-Recht endet dort, wo andere Rechtsräume beginnen

Spotify und die Major-Labels zeigen mit dieser Klage, wie aggressiv Enforcement heute betrieben wird. Das Vorgehen ist zügig, läuft zunächst im Geheimen ab und ist auf eine möglichst weitreichende Wirkung ausgelegt. Domainsperren, die Einbindung von Providern und sogar Löschanordnungen gehören dabei zum vollständigen Arsenal, das gegen Anna’s Archive aufgefahren wird.

Dennoch zeigt der Fall ebenso eindeutig die Grenzen dieser Strategie. Anna’s Archive bleibt online, weil internationale Registries nicht automatisch mitziehen und weil ein dezentrales Netz sich nicht wie ein Serverraum abschließen lässt.
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Original von Muad'Dib
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